AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Webblickfang, Inhaber Alexander Reich, Buchhügelallee 58, 63071 Offenbach am Main (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(5) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung zu warten oder Platzhalter zu verwenden. Die nachträgliche Bearbeitung von nachgereichten Inhalten gilt als Änderungswunsch und wird gesondert nach den vereinbarten oder ortsüblichen Vergütungssätzen abgerechnet.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Wartung und Support von Webseiten und Onlineshops, Domainregistrierung, Webhosting (Reseller), E-Mail-Archivierung, Printdesign, Video-, Foto-, Text- und Grafikerstellung sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA).
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Der Auftraggeber erhält nach Festlegung des Auftrags eine schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Die Agentur hat bei der Gestaltung künstlerischer Elemente (z.B. Design, Grafik) Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich des gestalterischen Stils sind ausgeschlossen, sofern dieser den vereinbarten Vorgaben entspricht.
(4) Drittanbieter-Leistungen (z.B. Softwarelizenzen, Plugins, Stockfotos, Domainregistrierung, Hosting), die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, sind nicht Bestandteil des Vertrags und müssen durch den Auftraggeber eigenständig erworben werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(5) Die Agentur ist berechtigt, technische Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die dem technischen Fortschritt entsprechen, sofern dadurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.
(3) Mündlich erteilte Aufträge sind bindend und müssen vom Auftraggeber unverzüglich in Textform bestätigt werden. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht, oder wenn eine Bestätigung per E-Mail durch den Auftraggeber erfolgt ist.
§ 4 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
(1) Im Rahmen der Webseitenerstellung und der Erstellung von Onlineshops sind maximal zwei Korrekturschleifen im vertraglich vereinbarten Preis enthalten. Korrekturwünsche müssen seitens des Auftraggebers ganzheitlich und vollständig in PDF Form vorgelegt werden.
(2) Jede weitere Korrekturschleife, die über die zwei enthaltenen hinausgeht, wird auf Basis des regulären, zuvor genannten Stundensatzes der Agentur abgerechnet.
(3) Nach Abnahme oder stillschweigender Abnahme der Leistungen gelten zusätzliche Änderungswünsche als Zusatzleistungen, die gesondert vergütet werden.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt die Agentur dem Auftraggeber diese zur Abnahme bereit.
(2) Die Abnahme hat nach Aufforderung seitens der Agentur innerhalb einer Frist von fünf Werktagen schriftlich zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
(3) Werden keine Einwände innerhalb der Frist von fünf Werktagen erhoben oder wird die Abnahme verweigert, ohne dass wesentliche Mängel benannt werden, gilt die Leistung als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
(4) Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
(5) Teilabnahmen können bei bestimmten Arbeitsschritten erforderlich sein. Hierüber wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Teilabnahmen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen seiner Pflicht zur Teilabnahme nachkommt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschriftmandat
(1) Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.
(4) Verfügt der Auftraggeber über ein SEPA-Lastschriftmandat, ist die Agentur berechtigt, zusätzliche erbrachte Leistungen in der jeweiligen Abrechnungsperiode bis zu einem Betrag von 1000 EUR ohne vorherige Rücksprache abzubuchen, wenn diese Leistungen in direktem Zusammenhang mit dem beauftragten Projekt stehen.
(5) Werden zusätzliche Drittanbieterprodukte im Rahmen des Projekts genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entsprechenden Lizenzen selbst zu erwerben oder die entstehenden Kosten zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 7 Leistungszeit und höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt, Streiks, pandemiebedingte Einschränkungen oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, die die Agentur an der Leistungserbringung hindern, verlängern die Lieferfristen entsprechend der Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als zwei Monate, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und sonstige zur Durchführung des Auftrages benötigten Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für seine Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung benötigt. Die Agentur kann aufgrund der Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) keine rechtliche Beratung leisten und stellt keine Rechtstexte zur Verfügung. Der Auftraggeber muss die Rechtstexte selbst beschaffen oder durch einen Anwalt erstellen lassen. Auf Wunsch des Auftragsgeber kann die Agentur Mustertexte zur Verfügung stellen, die ebenfalls durch den Auftraggeber auf Konformität geprüft werden müssen. Die Agentur schließt hier die Haftung in jeglicher Form aus.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber die hieraus entstehenden Kosten.
(4) Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung von mehr als zwei Wochen eintreten, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und für die Fortsetzung des Projekts eine zusätzliche Einarbeitungszeit zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen zu berechnen.
§ 9 Haftung und Mängelhaftung
(1) Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Materialien und Vorlagen sorgfältig zu behandeln.
(2) Bei Mängeln hat die Agentur das Recht, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unmöglich, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Haftung für Mängel, die durch Fremdprogramme (z.B. CMS, Shopsysteme, Plugins) verursacht werden, wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur vor.
(4) Mängelrechte bestehen nicht, wenn der Auftraggeber eigenmächtig Änderungen an den von der Agentur erbrachten Leistungen vornimmt.
§ 10 Haftungsausschluss bei Marketingdienstleistungen (SEO, SEA etc.)
(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA) an. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Sichtbarkeit und der Platzierung der Webseite des Auftraggebers in den Suchmaschinenergebnissen abzielen.
(2) Die Agentur übernimmt jedoch keine Garantie für spezifische Platzierungen (Rankings), Klickpreise (CPC) oder sonstige Ergebnisse, die durch die erbrachten SEO- oder SEA-Dienstleistungen erzielt werden.
(3) Jegliche Prognosen oder Angaben zu möglichen Ergebnissen basieren auf Erfahrungswerten und dienen lediglich als unverbindliche Orientierungshilfen. Die Agentur haftet nicht für das Ausbleiben bestimmter Ergebnisse, wie etwa der Erhöhung von Sichtbarkeit, Reichweite oder Umsatz, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Eine Haftung der Agentur für Schäden, die durch Änderungen an den Algorithmen der Suchmaschinen, Änderungen in den Richtlinien von Werbeplattformen oder durch technische Probleme seitens der Plattformbetreiber entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftungsausschluss bei Wartungs- und Pflegeverträgen
(1) Im Rahmen von Wartungs- und Pflegeverträgen übernimmt die Agentur die technische Betreuung von Webseiten und Onlineshops, einschließlich der Aktualisierung von Software, Plugins und der Durchführung regelmäßiger Datensicherungen.
(2) Die Agentur haftet jedoch nicht für Ausfälle, Betriebsunterbrechungen oder andere technische Probleme, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches der Agentur liegen, wie z.B. Serverausfälle, Netzwerkausfälle oder Fehler durch Drittanbieter (z.B. Hosting-Dienstleister, Plugin-Anbieter).
(3) Sollte es im Zuge der Wartung oder Pflege zu einem vorübergehenden Ausfall oder einer Funktionsstörung der Webseite oder des Onlineshops kommen, wird die Agentur bemüht sein, diese Störung schnellstmöglich zu beheben. Eine Haftung der Agentur für entgangene Gewinne, Umsatzeinbußen oder andere finanzielle Schäden des Auftraggebers aufgrund solcher Störungen wird jedoch ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es trotz regelmäßiger Wartung und Pflege zu Sicherheitsrisiken oder Softwarefehlern kommen kann, insbesondere bei der Nutzung von Drittanbietersoftware (z.B. Content-Management-Systemen, Plugins). Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Sicherheitslücken oder Fehler in der von Dritten bereitgestellten Software verursacht werden.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrages erstellten Werken.
(2) Die Agentur behält das Recht, die erstellten Werke zu Eigenwerbungszwecken zu nutzen und den Namen, das Logo und Auszüge der Werke des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Website und in Werbematerialien zu verwenden.
(3) Der Auftraggeber kann das Einverständnis zur Verwendung seines Logos oder Namens für Eigenwerbung nur aus wichtigem Grund widerrufen.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln die Details ihrer Zusammenarbeit vertraulich.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur jederzeit seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber dies versäumen und ein Pfandverkauf notwendig werden, reicht die Benachrichtigung an die zuletzt bekannte Adresse aus.
§ 14 Kündigung
Der Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn
(1) der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß §§ 3, 5, 8, sowie 9 bis 11 dieser AGB wiederholt verletzt;
(2) der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Teilzahlung dieser AGB nicht nachkommt;
(3) der Auftraggeber Anforderungen stellt, die der Agentur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden können, z.B. weil sie nicht vom Portfolio der Agentur umfasst sind oder gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen.
In einem solchen Fall kann die Agentur einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Im Übrigen finden die Regelungen des BGB Anwendung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Januar 2024